1-2-3 Ablauf - Fahrschule Zehnder

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1 - 2 - 3 zum Führerschein

Vor der Einreichung des Gesuchsformulares für einen Lehrfahrausweis wird folgendes benötigt:

  1. Nothilfekurs absolvieren z.B. beim Samariterverein Sins oder Dietwil (Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig).

  2. Gesuchsformular "Lernfahrausweis" kann bei mir oder bei der Gemeindekanzlei an deinem Wohnort bezogen werden. Alternative: Per Internet Download beim Strassenverkehrsamt deines Wohnortkantons (auch wenn Du die Prüfung in einem andern Kanton machst). 

  3. Ein Sehtest bei einem anerkannten Optiker durchführen lassen (der Test ist 12 Monate gültig). Bitte Gesuchsformular mitnehmen zum Optiker. Die Bestätigung des Optikers wird  direkt auf dem Gesuchs-Formular vermerkt.

  4. Wird das Gesuch erstmals eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorsprechen. Bitte Pass/ID mitnehmen.
Wohnst Du im Kanton Aargau, ist es möglich die Führerprüfung im Kanton Zug zu absolvieren:
Fülle bitte zusätzlich das Formular "Führerprüfung in einem anderen Kanton" aus und lege es dem Lernfahrgesuch bei.

Solltest Du das Lernfahrgesuch bereits eingereicht haben, kann das Gesuch zur ausserkantonalen Führerprüfung nachträglich eingereicht werden.
Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden und gilt für zwei Jahre. 

  1. Die Theorie lernst Du selber zu Hause und bereitest Dich vor
    Als Lernmittel empfehle ich Lernsoftware (CD) oder Theoriebücher.
    Meinen zukünftigen Fahrschülern stelle ich die Lernmittel gerne zur Verfügung.
    Frag mich an für Lernmittel oder zur Hilfestellung.

  2. Theorieprüfung auf dem Strassenverkehrsamt Zug oder Aargau
    Die Fragen sind am Computer zu beantworten. Es stehen die drei Landessprachen deutsch, französisch und italienisch zur Verfügung. Die Prüfung umfasst 50 Fragen zur allgemeinen Verkehrstheorie und gilt als bestanden, wenn von maximal 150 Punkten mindestens 135 erreicht werden.

    Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis erteilt. Er ist für Kat. B 24 Monate gültig.

  3. Jetzt bist Du bereit für die 1. Fahrlektionen.....

  4. Während der Zeit, in welchem Du die praktischen Fahrlektion hast, musst Du den Verkehrskunde-Unterricht (VKU) besuchen. Der VKU-Kurs umfasst 4 Abende à 2 Stunden und kann nach Wahl zum Beispiel in Zug, Sins oder Muri besucht werden.
Die praktische Fahr-Prüfung

Nach bestandener praktischer Prüfung wird der Führerausweis für 3 Jahre auf Probe erteilt.
In diesen 3 Jahren sind 2 Tage obligatorische Weiterbildung zu absolvieren. 

Nach dieser Probezeit wird der definitive Führerausweis erteilt.


Gerne stehe ich Dir bei Fragen und Informationen zur Verfügung.

Vorbereitung zur Kontrollfahrt

  • Bist Du im Besitz eines ausländischen Führerausweises, welcher in der Schweiz nicht gültig ist und hast vom Strassenverkehrsamt Zug oder Aargau die Einladung zu einer Kontrollprüfung erhalten?

  • Gerne bereite ich Dich auch auf ärztlich verordnete Kontrollfahrten vor.

  • Solltest Du dich mit den schweizerischen Verkehrsregeln zu wenig auskennen oder möchtest Du eine Standortbestimmung über Deine Fahrweise?

Gerne bereite ich Dich auf diese Fahrt vor.
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